Häufige Fragen zur Psychotherapie, Psychoanalyse


Wird Psychotherapie von den Krankenkassen bezahlt?

Der Therapeut und der Konsiliararzt entscheiden ob eine krankheitswertige Störung i.S. der Psychotherapierichtlinien vorliegt.
Indikationen sind die von mir beschriebenen Krankheitsbilder. Der eingereichte Antrag wird dann durch einen Gutachter geprüft und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse empfohlen. Falls der Gutachter ablehnt, kann ein Obergutachten beantragt werden.
Auch nach einer vorangegangenen Psychotherapie kann neuerlich Psychotherapie beantragt werden.

Wie häufig finden die Sitzungen statt?

Bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie 1 mal die Woche, bei analytisch orientierter Psychotherapie 1-3 mal die Woche.

Was muß ich zum ersten Termin mitbringen?

Nur eine gültige Versichertenkarte.

Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme?

Ich bitte um frühestmögliche Mitteilung, daß der Termin nicht eingehalten werden kann.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

In der Regel so lange bis die als störend empfundene Symptomatik beseitigt ist.
Die Dauer der Psychotherapie hängt jedoch wesentlich auch von den gesetzten Zielen ab.
Bei der tiefenpsychologischen fundierten Kurzzeittherapie beträgt die Therapiedauer ca. ein halbes Jahr, bei der tiefenpsychologisch fundierten Langzeittherapie ca. 1-2 Jahre; bei der analytisch orientierten Psychotherapie ist mit einer längeren Therapiedauer zu rechnen.

Welche Therapieverfahren gibt es?

Neben der tiefenpsychologisch fundierten und der analytisch orientierten Psychotherapie gibt es noch die Verhaltenstherapie, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

Welche Therapiemethode eignet sich für mein Problem am besten?

Das hängt sehr stark von der Einstellung des Patienten ab.
Einerseits spielt die gegenseitige Sympathie von Patient und Therapeut, die sich meist schon im Erstkontakt ergibt, eine wichtige Rolle („die Chemie muß stimmen") andererseits hängt die gewählte Methode auch von den Ansprüchen des Patienten ab. Soll ausschließlich symptomorientiert behandelt werden (dann eher Verhaltenstherapie) oder soll symptomorientiert behandelt werden mit biographischer Aufarbeitung („was sind meine mich krankmachenden Muster, warum mache ich immer wieder leidvolle Beziehungserfahrungen, was ist der Sinn meiner Symptome?") dann tiefenpsychologisch fundierte oder analytisch orientierte Psychotherapie.

Psychotherapeut, Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychiater, Neurologe, oder Facharzt mit Zusatztitel „Psychotherapie“?

Wenn Sie das Gefühl haben, zunächst medikamentöse Hilfe zu brauchen, so empfiehlt es sich zunächst einen Psychiater aufzusuchen.
Kassenfinanzierte Psychotherapie bieten Psychologische Psychotherapeuten, Psychiater (ggf. erfragen) und andere Fachärzte mit dem Zusatztitel „Psychotherapie" (ggf. erfragen) an.

Wie lange muß ich auf einen Therapieplatz warten?

Das hängt sehr von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit ab. Wenn Sie vormittags Zeit haben, haben Sie die Chance rascher einen Therapieplatz zu bekommen, als wenn Sie nur in den frühen Abendstunden Zeit haben.
Wenn Sie sehr dringlich einen Therapieplatz benötigen, können Sie sich an die Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden (T. 01805 80 96 80)

Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

Die Schweigepflicht ist bei mir im „Informationsblatt zur Psychotherapie" geregelt, das jeder Patient zur Beginn der Psychotherapie ausgehändigt bekommt.
Information über die Psychotherapie nach außen wird nur dann gegeben, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht und im Formular „Schweigepflichtentbindung" auch per Unterschrift dokumentiert hat.