Häufige Fragen zur Psychotherapie, Psychoanalyse
Der Therapeut und der Konsiliararzt entscheiden ob eine krankheitswertige Störung i.S. der Psychotherapierichtlinien vorliegt.
Indikationen sind die von mir beschriebenen Krankheitsbilder. Der eingereichte Antrag wird dann durch einen Gutachter geprüft und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse empfohlen. Falls der Gutachter ablehnt, kann ein Obergutachten beantragt werden.
Auch nach einer vorangegangenen Psychotherapie kann neuerlich Psychotherapie beantragt werden.
Bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie 1 mal die Woche, bei analytisch orientierter Psychotherapie 1-3 mal die Woche.
Ich bitte um frühestmögliche Mitteilung, (24 Std. vorher) wenn der Termin nicht eingehalten werden kann.
Ansonsten müss ein Ausfallhonorar von 100,- € berechnet werden.
In der Regel so lange bis die als störend empfundene Symptomatik beseitigt ist.
Die Dauer der Psychotherapie hängt jedoch wesentlich auch von den gesetzten Zielen ab.
Bei der tiefenpsychologischen fundierten Kurzzeittherapie beträgt die Therapiedauer ca. ein halbes Jahr, bei der tiefenpsychologisch fundierten Langzeittherapie ca. 1-2 Jahre; bei der analytisch orientierten Psychotherapie ist mit einer längeren Therapiedauer zu rechnen.
Das hängt sehr stark von der Einstellung des Patienten ab.
Einerseits spielt die gegenseitige Sympathie von Patient und Therapeut, die sich meist schon im Erstkontakt ergibt, eine wichtige Rolle („die Chemie muß stimmen") andererseits hängt die gewählte Methode auch von den Ansprüchen des Patienten ab. Soll ausschließlich symptomorientiert behandelt werden (dann eher Verhaltenstherapie) oder soll symptomorientiert behandelt werden mit biographischer Aufarbeitung („was sind meine mich krankmachenden Muster, warum mache ich immer wieder leidvolle Beziehungserfahrungen, was ist der Sinn meiner Symptome?") dann tiefenpsychologisch fundierte oder analytisch orientierte Psychotherapie.
Wenn Sie das Gefühl haben, zunächst medikamentöse Hilfe zu brauchen, so empfiehlt es sich zunächst einen Psychiater aufzusuchen.
Kassenfinanzierte Psychotherapie bieten Psychologische Psychotherapeuten, Psychiater (ggf. erfragen) und andere Fachärzte mit dem Zusatztitel „Psychotherapie" (ggf. erfragen) an.
Das hängt sehr von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit ab. Wenn Sie vormittags Zeit haben, haben Sie die Chance rascher einen Therapieplatz zu bekommen, als wenn Sie nur in den frühen Abendstunden Zeit haben.
Wenn Sie sehr dringlich einen Therapieplatz benötigen, können Sie sich an die Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden (T. 01805 80 96 80)
Die Schweigepflicht ist bei mir im „Informationsblatt zur Psychotherapie" geregelt, das jeder Patient zur Beginn der Psychotherapie ausgehändigt bekommt.
Information über die Psychotherapie nach außen wird nur dann gegeben, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht und im Formular „Schweigepflichtentbindung" auch per Unterschrift dokumentiert hat.

Dr. phil. C. Metzner
Psychotherapie • Psychoanalyse
Kirchenberg 5
90482 Nürnberg
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für Erstgespräch telefonisch
0911 541654